1.EXW bezieht sich auf „ab Werk“ (angegebener Standort). Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Waren vom Werk (oder Lager) an den Käufer liefert.Sofern nicht anders angegeben, ist der Verkäufer nicht dafür verantwortlich, die Ware auf das vom Käufer arrangierte Fahrzeug oder Schiff zu verladen, noch erfolgt die Verladung über das Exportunternehmen.
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