1.EXW bezieht sich auf „ab Werk“ (angegebener Standort). Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Waren vom Werk (oder Lager) an den Käufer liefert.Sofern nicht anders angegeben, ist der Verkäufer weder für die Verladung der Ware auf das vom Käufer arrangierte Fahrzeug oder Schiff verantwortlich, noch durchläuft er die Ausfuhrzollanmeldungsverfahren.Für den Zeitraum von der Lieferung der Ware im Werk des Verkäufers bis zur endgültigen Lieferung am Bestimmungsort trägt der Käufer alle Kosten und Risiken.Wenn der Käufer die Ausfuhranmeldungsformalitäten für die Waren nicht direkt oder indirekt erledigen kann, ist von dieser Handelsmethode abzuraten.Bei diesem Begriff handelt es sich um einen Handelsbegriff mit der geringsten Verantwortung für den Verkäufer.
2.FCA bezieht sich auf die Lieferung an den Spediteur (bestimmter Ort).Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Ware innerhalb der im Vertrag festgelegten Lieferfrist an den vom Käufer benannten Spediteur zur Überwachung am angegebenen Ort liefern und vor der Übergabe der Ware alle Kosten und Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der Ware tragen muss der Aufsicht des Beförderers unterliegen.
3. FAS bezieht sich auf „frei neben dem Schiff“ im Verschiffungshafen (designierter Verschiffungshafen).Nach der Auslegung der „Allgemeinen Grundsätze“ hat der Verkäufer die vertragsgemäße Ware innerhalb der angegebenen Lieferfrist an das vom Käufer bezeichnete Schiff im vereinbarten Verschiffungshafen zu liefern.Sobald die Lieferung abgeschlossen ist, sind die Kosten und Risiken, die Käufer und Verkäufer tragen, durch die Schiffskante begrenzt, was nur für den Seetransport oder den Binnenschiffstransport gilt.
4.FOB bezieht sich auf frei an Bord im Verschiffungshafen (bezeichneter Verschiffungshafen).Der Verkäufer soll die Ware am vereinbarten Verschiffungshafen auf das vom Käufer bezeichnete Schiff verladen.Mit dem Überqueren der Schiffsreling hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt.Dies gilt für den Fluss- und Seetransport.
5.CFR bezieht sich auf Kosten plus Fracht (angegebener Bestimmungshafen), auch bekannt als Fracht inklusive.Auf diesen Begriff folgt der Bestimmungshafen, was bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten und Frachtkosten für den Transport der Ware zum vereinbarten Bestimmungshafen tragen muss.Es gilt für den Fluss- und Seetransport.
6. CIF bezieht sich auf Kosten zuzüglich Versicherung und Fracht (angegebener Zielhafen).Auf CIF folgt der Bestimmungshafen, was bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten, Fracht und Versicherung tragen muss, die für den Transport der Ware zum vereinbarten Bestimmungshafen erforderlich sind.Geeignet für Fluss- und Seetransporte
7.CPT bezieht sich auf die Fracht, die an (angegebenen Bestimmungsort) bezahlt wird.Gemäß dieser Frist muss der Verkäufer die Waren an den von ihm benannten Spediteur liefern, die Fracht für den Transport der Waren zum Bestimmungsort bezahlen, die Ausfuhrzollabfertigung durchlaufen und der Käufer ist für die Lieferung verantwortlich.Alle daraus resultierenden Risiken und Kosten gelten für alle Transportarten, einschließlich multimodaler Transporte.
8.CIP bezieht sich auf Fracht- und Versicherungsprämien, die an (angegebenen Bestimmungsort) gezahlt werden, was für verschiedene Transportarten, einschließlich multimodaler Transporte, gilt.
9. DAF bezieht sich auf die Grenzlieferung (bestimmter Ort), was bedeutet, dass der Verkäufer die Waren, die nicht auf dem Lieferfahrzeug entladen wurden, am angegebenen Ort an der Grenze und am spezifischen Lieferort vor der Zollgrenze des angrenzenden Ortes übergeben muss Land.Entsorgen Sie die Ware dem Käufer und schließen Sie die Ausfuhrzollabfertigung für die Ware ab, d. h. die Lieferung ist abgeschlossen.Bis zur Übergabe der Ware an den Käufer zur Entsorgung trägt der Verkäufer die Gefahr und die Kosten.Es ist auf verschiedene Transportmethoden für die Grenzzustellung anwendbar.
10. DES bezieht sich auf die Lieferung an Bord im Bestimmungshafen (angegebener Bestimmungshafen), was bedeutet, dass der Verkäufer die Ware zum angegebenen Bestimmungshafen transportieren und sie dem Käufer an Bord des Schiffes im Hafen übergeben muss Ziel.Das heißt, die Lieferung ist abgeschlossen und der Verkäufer ist für das Entladen der Ware im Bestimmungshafen verantwortlich.Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der an Bord befindlichen Waren alle bisherigen Kosten und Risiken, einschließlich der Entladegebühren und Zollabfertigungsverfahren für die Einfuhr der Waren.Dieser Begriff bezieht sich auf den Seetransport oder den Binnenschiffstransport.
11.DEQ bezieht sich auf die Lieferung am Bestimmungshafen (angegebener Bestimmungshafen), was bedeutet, dass der Verkäufer die Ware am angegebenen Bestimmungshafen an den Käufer übergibt.Das heißt, der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Lieferung abzuschließen und die Waren zum angegebenen Bestimmungshafen zu transportieren und sie am angegebenen Bestimmungshafen zu entladen.Das Terminal trägt alle Risiken und Kosten, ist jedoch nicht für die Einfuhrzollabfertigung verantwortlich.Dieser Begriff gilt für den See- oder Binnenschiffstransport.
12.DDU bezieht sich auf die Lieferung ohne Zollzahlung (angegebener Bestimmungsort), was bedeutet, dass der Verkäufer die Waren am angegebenen Bestimmungsort an den Käufer liefert, ohne Einfuhrformalitäten zu durchlaufen oder die Waren vom Lieferfahrzeug zu entladen, d. h. nach Abschluss der Lieferung Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken des Transports der Ware zum benannten Bestimmungsort, ist jedoch nicht für das Entladen der Ware verantwortlich.Dieser Begriff gilt für alle Transportarten.
13.DDP bezieht sich auf die Lieferung verzollt (bestimmter Bestimmungsort), was bedeutet, dass der Verkäufer die Einfuhrzollabfertigung am angegebenen Bestimmungsort durchläuft und die Waren, die nicht auf dem Transportmittel entladen wurden, an den Käufer übergibt , die Lieferung ist abgeschlossen und der Verkäufer muss alle Risiken und Kosten für den Transport der Waren zum Bestimmungsort tragen, die Einfuhrzollabfertigungsverfahren durchlaufen und Einfuhrsteuern und -gebühren zahlen.Für diesen Begriff trägt der Verkäufer die größte Verantwortung, die größten Kosten und das größte Risiko, und dieser Begriff gilt für alle Transportarten.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 13. September 2023