Der Import- und Exportverkehr zwischen Pakistan und China erfolgt über See-, Luft- und Landwege. Der Seefrachtverkehr ist das wichtigste Transportmittel. Pakistan verfügt derzeit über drei Häfen: Karachi, Qasim und Gwadar. Der Hafen von Karachi liegt im südwestlichen Teil des Indusdeltas an der Südküste Pakistans, nördlich des Arabischen Meeres. Er ist der größte Hafen Pakistans und verfügt über Straßen und Eisenbahnen, die zu den wichtigsten Städten sowie den Industrie- und Landwirtschaftsgebieten des Landes führen.
Was den Luftverkehr betrifft, gibt es in Pakistan sieben Städte mit Zollabfertigung, die häufigsten sind jedoch KHI (Karachi Jinnah International Airport) und ISB (Islamabad Benazir Bhutto International Airport), und andere wichtige Städte haben keine internationalen Flughäfen.
Was den Landtransport betrifft, haben in den letzten Jahren einige Containerschifffahrtsunternehmen Inlandsverbindungen in Pakistan aufgenommen, beispielsweise zum Binnenhafen von Lahore, zum Binnenhafen von Faisalabad und zum Hafen von Suster an der Grenze zwischen Xinjiang und Pakistan. Aufgrund der Wetter- und Geländeverhältnisse ist diese Route in der Regel jedes Jahr von April bis Oktober geöffnet.
Pakistan führt die elektronische Zollabfertigung ein. Das Zollabfertigungssystem heißt WEBOC (Web Based One Customs) und bietet eine zentrale Zollabfertigung auf Online-Webseiten. Das integrierte Netzwerk aus Zollbeamten, Wertgutachtern, Spediteuren/Transporteuren und anderen relevanten Zollbeamten, Hafenpersonal usw. soll die Effizienz der Zollabfertigung in Pakistan verbessern und die Überwachung des Prozesses durch den Zoll stärken.
Import: Nach Einreichung des EIF durch den Importeur verliert dieser automatisch nach 15 Tagen seine Gültigkeit, wenn die Bank ihn nicht genehmigt. Das Ablaufdatum des EIF berechnet sich ab dem Datum des zugehörigen Dokuments (z. B. Akkreditiv). Bei Vorauszahlung beträgt die Gültigkeitsdauer des EIF maximal vier Monate; bei Zahlung per Nachnahme maximal sechs Monate. Eine Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum ist nicht mehr möglich. Ist eine Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum erforderlich, muss sie der pakistanischen Zentralbank zur Genehmigung vorgelegt werden. Stimmt die EIF-Genehmigungsbank nicht mit der Importzahlungsbank überein, kann der Importeur die Übertragung des EIF-Datensatzes vom System der Genehmigungsbank auf das System der Importzahlungsbank beantragen.
Export: EFE (Electronic Form E) ist ein elektronisches Ausfuhranmeldungssystem. Reicht der Exporteur das EFE ein und genehmigt es nicht durch die Bank, verliert es automatisch nach 15 Tagen seine Gültigkeit. Versendet der Exporteur die Ware nicht innerhalb von 45 Tagen nach der EFE-Genehmigung, verliert das EFE automatisch seine Gültigkeit. Stimmt die EFE-genehmigende Bank nicht mit der empfangenden Bank überein, kann der Exporteur die Übertragung des EFE-Datensatzes vom System der genehmigenden Bank an die empfangende Bank beantragen. Gemäß den Vorschriften der pakistanischen Zentralbank muss der Exporteur sicherstellen, dass die Zahlung innerhalb von sechs Monaten nach Versand der Waren eingeht, andernfalls drohen ihm Strafen seitens der pakistanischen Zentralbank.
Während des Zollerklärungsprozesses benötigt der Importeur zwei wichtige Dokumente:
Eine davon ist IGM (Import General List);
Die zweite ist GD (Warenerklärung), die sich auf die Warenerklärungsinformationen bezieht, die vom Händler oder Zollagenten im WEBOC-System übermittelt werden, einschließlich HS-Code, Herkunftsort, Artikelbeschreibung, Menge, Wert und anderen Informationen zu den Waren.
Veröffentlichungszeit: 25. Mai 2023