Was ist ein Ursprungszeugnis?

Was ist ein Ursprungszeugnis?
Das Ursprungszeugnis ist ein rechtsgültiges Zertifikat, das von verschiedenen Ländern gemäß den jeweiligen Ursprungsregeln ausgestellt wird und den Ursprung von Waren, d. h. den Produktions- oder Herstellungsort, nachweist. Vereinfacht ausgedrückt ist es der „Reisepass“ für Waren für den internationalen Handel und belegt deren wirtschaftliche Nationalität. Das Ursprungszeugnis enthält Informationen über das Produkt, den Bestimmungsort und das Ausfuhrland. Produkte können beispielsweise mit „Made in the United States“ oder „Made in China“ gekennzeichnet sein. Das Ursprungszeugnis ist eine Voraussetzung vieler grenzüberschreitender Handelsabkommen, da es Aufschluss darüber gibt, ob bestimmte Waren die Einfuhrbedingungen erfüllen oder ob Zölle auf sie erhoben werden. Es ist eines der Dokumente, die Importe ermöglichen. Ohne Ursprungszeugnis ist eine Zollabfertigung nicht möglich.

Das Ursprungszeugnis ist ein von der Handelsrechnung oder dem Lieferschein getrenntes Dokument. Der Zoll verlangt die Unterschrift des Exporteurs. Die Unterschrift muss korrekt sein, und die beigefügten Dokumente müssen von der Handelskammer unterschrieben und abgestempelt sein. Gelegentlich verlangt der Zoll am Bestimmungsort ein Prüfzertifikat einer bestimmten Handelskammer, und Handelskammern nehmen in der Regel nur Überprüfbares ernst. Als Prüfnachweis gelten in der Regel das offizielle Prägesiegel der Handelskammer und die Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters der Kammer. Manche Länder oder Regionen akzeptieren elektronisch von Handelskammern signierte Ursprungszeugnisse. Der Käufer kann im Akkreditiv außerdem angeben, dass ein Ursprungszeugnis erforderlich ist, und das Akkreditiv kann zusätzliche Zertifizierungen oder Formulierungen vorschreiben, damit das Ursprungszeugnis die angegebenen Anforderungen erfüllt.
Anträge auf elektronische Ursprungszeugnisse (eCo) werden im Allgemeinen online eingereicht, und Antragsteller können manchmal in weniger als einem Tag ein elektronisches Zertifikat mit dem Stempel der Handelskammer erhalten oder sogar über Nacht ein beschleunigtes Papierzertifikat bekommen.
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Was sind die Hauptkategorien von Ursprungszeugnissen?
In unserem Land gibt es entsprechend der Rolle des Ursprungszeugnisses drei Hauptkategorien von Ursprungszeugnissen, die für Exportgüter ausgestellt werden:
① Nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis: Es wird allgemein als „allgemeines Ursprungszeugnis“ bezeichnet. Es ist ein Dokument, das beweist, dass die Waren aus meinem Land stammen und die normale Zollbehandlung (Meistbegünstigung) des Einfuhrlandes genießen. Es wird als CO-Zertifikat bezeichnet.
2. Präferenzielles Ursprungszeugnis: Sie können eine günstigere Zollbehandlung als bei der Meistbegünstigung genießen, hauptsächlich einschließlich des GSP-Ursprungszeugnisses und des regionalen präferenziellen Ursprungszeugnisses.
③Professionelles Ursprungszeugnis: Es handelt sich um ein Ursprungszeugnis, das für bestimmte Produkte in einer speziellen Branche spezifiziert ist, wie z. B. das „Ursprungszeugnis für in die EU exportierte landwirtschaftliche Produkte“ usw.

Welche Funktion hat ein Ursprungszeugnis?
① Warenübergabe: Der Handelspartner verwendet das Ursprungszeugnis als einen der Belege für die Warenübergabe, die Zahlungsabwicklung und die Begleichung von Ansprüchen.
2. Das Einfuhrland führt spezifische Handelspolitiken durch, wie etwa die Einführung einer differenzierten Zollbehandlung, die Einführung mengenmäßiger Beschränkungen und die Kontrolle der Einfuhren für bestimmte Länder.
③ Zollsenkung und -befreiung: Insbesondere verschiedene präferenzielle Ursprungszeugnisse sind notwendige Dokumente, um im Einfuhrland eine Zollpräferenzbehandlung zu erhalten. Sie werden von vielen Importeuren als „goldener Schlüssel“ und „Papiergold“ zur Kostensenkung angesehen. Sie stärken zudem das internationale Ansehen unserer Waren und tragen zur Wettbewerbsfähigkeit bei.
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Hinweise zum Ursprungszeugnis:
① Das bei der Erklärung hochgeladene Ursprungszeugnis muss den Dokumentenvorschriften entsprechen, ein Farbscan des Originals sein und den Inhalt klar verständlich darstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Original hochladen müssen, keine Kopie oder Dreifachkopie.
②Die Unterschriften und Siegel in den Spalten „Ausstellende Behörde“ und „Exporteur“ des Ursprungszeugnisses müssen vollständig und deutlich sein.
3. Das Ursprungszeugnis des Exporteurs muss mit der Rechnung und dem Vertrag übereinstimmen.
④Auf den Datumsteil des Zertifikats sollte geachtet werden:
(1) Das Ausstellungsdatum des Zertifikats ist festgelegt: Das Asiatisch-Pazifische Handelsabkommen liegt zum Zeitpunkt des Exports oder innerhalb von 3 Werktagen nach dem Versand vor; das Freihandelsabkommen zwischen China und ASEAN liegt vor dem Versand vor, zum Zeitpunkt des Versands oder aufgrund höherer Gewalt innerhalb von 3 Tagen nach dem Versand vor; das Handelsabkommen zwischen China und Peru und das Freihandelsabkommen zwischen China und Australien liegen vor oder zum Zeitpunkt des Exports vor; die Regionale Umfassende Wirtschaftspartnerschaft (RCEP) liegt vor dem Versand vor;
(2) Gültigkeitsdauer des Zertifikats: Asiatisch-Pazifisches Handelsabkommen, Freihandelsabkommen China-ASEAN, Freihandelsabkommen China-Peru. Das Freihandelsabkommen China-Australien und die Regionale Umfassende Wirtschaftspartnerschaft (RCEP) sind ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
(3) Frist für die Neuausstellung des Zertifikats: Das Freihandelsabkommen zwischen China und ASEAN sieht vor, dass das Zertifikat innerhalb von 12 Monaten neu ausgestellt werden kann. Das Freihandelsabkommen zwischen China und Australien sieht vor, dass das Zertifikat innerhalb eines Jahres nach Versand der Waren neu ausgestellt werden kann. Das Asiatisch-Pazifische Handelsabkommen erlaubt keine Neuausstellung.
⑤ Wenn das Ursprungszeugnis nicht innerhalb der im Dokument angegebenen Zeit ausgestellt wird und die ausstellende Behörde das Ursprungszeugnis erneut ausstellt, sollte auf dem Zeugnis der Vermerk „ISSUED RETROACTIVELY“ (Neuausstellung) angebracht werden.
⑥Der Schiffsname und die Reisenummer auf dem Ursprungszeugnis müssen mit dem Zollerklärungsformular übereinstimmen.
⑦Die ersten vier Ziffern des HS-Codes des Ursprungszeugnisses im Rahmen des Asiatisch-Pazifischen Handelsabkommens müssen mit dem Zollerklärungsformular übereinstimmen; die ersten acht Ziffern des HS-Codes des Ursprungszeugnisses im Rahmenabkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Taiwanstraße (ECFA) müssen mit dem Zollerklärungsformular übereinstimmen; die ersten sechs Ziffern des HS-Codes des anderen Präferenzhandelszeugnisses müssen mit dem Zollerklärungsformular übereinstimmen.
⑧ Die Menge im Ursprungszeugnis muss mit der Menge und Maßeinheit in der Zollanmeldung übereinstimmen. Beispielsweise ist die im Ursprungszeugnis des China-ASEAN-Freihandelsabkommens angegebene Menge „Bruttogewicht, Nettogewicht oder eine andere Menge“. Macht die ausstellende Behörde bei der Ausstellung des Ursprungszeugnisses keine gesonderte Angabe zur Menge, wird standardmäßig die im Ursprungszeugnis angegebene Menge verwendet. Bruttogewicht und Menge im Ursprungszeugnis müssen mit dem Bruttogewicht in der Zollanmeldung übereinstimmen. Ist die Menge im Ursprungszeugnis geringer als das Bruttogewicht, kann der darüber hinausgehende Teil nicht dem vereinbarten Steuersatz unterliegen.
⑨Das vom Unternehmen im Einzelfenster eingegebene „Ursprungskriterium“ muss mit dem „Ursprungskriterium“ bzw. „Ursprungsvergabekriterium“ des Ursprungszeugnisses übereinstimmen. Bitte achten Sie bei der Antragstellung auf die korrekte Eingabe.
⑩Die in der Spalte „Rechnungsnummer“ des Ursprungszeugnisses eingetragene Rechnungsnummer und das Datum müssen mit der Rechnungsnummer und dem Datum auf dem Zollerklärungsformular übereinstimmen.

 


Veröffentlichungszeit: 19. Oktober 2023