Mehrwertsteueraufschub, auch finanzielle Zollabfertigung genannt, bedeutet, dass beim Eintreffen der Waren im EU-Deklarationsland, wenn das Bestimmungsland der Waren andere EU-Mitgliedsstaaten sind, die Methode des Mehrwertsteueraufschubs gewählt werden kann, d. h., der Verkäufer muss bei der Einfuhr von Waren keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen, sondern die Steuer wird bis zum endgültigen Lieferland aufgeschoben.
Wenn beispielsweise die Waren des Verkäufers aus Belgien abgefertigt und mit aufgeschobener Steuer deklariert werden, werden die Waren schließlich in andere EU-Länder wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien und andere EU-Länder geliefert. Unternehmen müssen in Belgien nur Zollgebühren entrichten und müssen keine Einfuhrumsatzsteuer entrichten.
Nehmen wir Seefracht als Beispiel: Wenn wir eine Warensendung nach Bremen versenden möchten, werden die Waren über den üblichen Kanal nach Hamburg, dem Haupthafen Deutschlands, geschickt. Dort erledigt der deutsche Agent die Zollabfertigung und liefert sie aus. In diesem Fall muss der Versender oder Mitunterzeichner jedoch bei der Zollabfertigung Mehrwertsteuer entrichten, was keine Verzögerung bei der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer zur Folge hat.
Werden die Waren jedoch zunächst in andere Länder wie Belgien oder die Niederlande zur Zollabfertigung in Neapel oder Rotterdam versandt, muss der Empfänger zunächst nur die Zollgebühren entrichten, nicht aber die Mehrwertsteuer. Durch die Steuerstundungserklärung wird die Steuer nach Deutschland verschoben, wodurch die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verzögert und auf sinnvolle und gesetzeskonforme Weise Geld gespart wird.
Zwei Möglichkeiten der Einfuhrverschiebung nach Großbritannien:
Das erste ist: Mehrwertsteuer-Aufschubkonto
Das Mehrwertsteuer-Stundungskonto ist eine Kontonummer, die von der Logistik-Zollabfertigungsfirma beim Zoll verwendet wird. Damit können alle Einfuhrsteuern, einschließlich Zölle, Verbrauchssteuern usw., gestundet werden. Das Mehrwertsteuer-Stundungskonto ist nur für Logistik-Zollabfertigungsfirmen geeignet.
Die zweite ist: Rechnungslegung mit aufgeschobener Mehrwertsteuer
Die aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung gilt für chinesische, grenzüberschreitende E-Commerce-Händler. Es handelt sich um eine Kontonummer, die beim britischen Finanzamt hinterlegt wird. Sie kann nur die Einfuhrumsatzsteuer aufschieben, während Zölle und andere Gebühren zum Zeitpunkt der Einfuhr weiterhin zu entrichten sind.
Die Beantragung von Mehrwertsteuer-Stundungskonten durch chinesische Verkäufer erfolgt über das Logistik-Zollabfertigungsunternehmen. Sie füllen das Antragsformular bei der Lieferung aus. Neben der Angabe der entsprechenden Unternehmensinformationen, Umsatzsteuer- und RORI-Nummern müssen chinesische Verkäufer eine Autorisierungsgarantie der Steuerbehörde unterzeichnen. Nur diejenigen, die berechtigt sind, ein aufgeschobenes Mehrwertsteuerkonto zu beantragen, können ein solches Konto beantragen.
Nach erfolgreicher Beantragung der Mehrwertsteuerstundung haben wir durch Vergleich der Einfuhrdokumente für die Zollabfertigung mit den ursprünglichen Einfuhrdokumenten festgestellt, dass sich die Zahlungsmethode von F in G geändert hat und G die im letzten Mehrwertsteuerstundungskonto angezeigte Zahlungsmethodennummer ist.
Wenn Sie als grenzüberschreitender E-Commerce-Verkäufer Ihre eigene Mehrwertsteuer für die unabhängige Zollabfertigung verwenden und eine aufgeschobene Einfuhr beantragen müssen, ist es am besten, eine aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung zu beantragen.
Darüber hinaus muss die aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollabfertigung nicht bezahlt werden. Sie müssen lediglich die Einfuhrquote in der vierteljährlichen Erklärung angeben, da dieser Teil des Betrags in die von Amazon einbehaltene Umsatzsteuer einbezogen wurde und von der Mehrwertsteuerrückerstattung befreit ist. Link.
Beitragszeit: 08.08.2023