Ein Akkreditiv ist eine schriftliche Bescheinigung, die die Bank dem Exporteur (Verkäufer) auf Anfrage des Importeurs (Käufers) ausstellt, um die Zahlung der Waren zu garantieren. Im Akkreditiv ermächtigt die Bank den Exporteur, einen Wechsel über den angegebenen Betrag bei der umgeleiteten oder benannten Bank als Zahler gemäß den im Akkreditiv festgelegten Bedingungen auszustellen, die erforderlichen Versanddokumente beizufügen und die Ware fristgerecht am angegebenen Ort zu bezahlen.
Das allgemeine Verfahren für die Zahlung per Akkreditiv ist:
1. Beide Parteien des Imports und Exports sollten im Kaufvertrag klar festlegen, dass die Zahlung per Akkreditiv erfolgen soll.
2. Der Importeur reicht bei der Bank an seinem Sitz einen Akkreditivantrag ein, füllt den Akkreditivantrag aus, leistet eine bestimmte Anzahlung für das Akkreditiv oder stellt andere Sicherheiten und bittet die Bank (ausstellende Bank), dem Exporteur ein Akkreditiv auszustellen;
3. Die ausstellende Bank stellt gemäß dem Inhalt des Antrags ein Akkreditiv mit dem Exporteur als Begünstigtem aus und benachrichtigt den Exporteur über das Akkreditiv durch ihre Agentenbank oder Korrespondenzbank am Standort des Exporteurs (zusammenfassend als avisierende Bank bezeichnet).
4. Nachdem der Exporteur die Waren versandt und die im Akkreditiv geforderten Versanddokumente erhalten hat, verhandelt er mit der Bank an seinem Standort (dies kann die avisierende Bank oder eine andere Bank sein) gemäß den Bestimmungen des Akkreditivs über den Kredit.
5. Nach der Kreditverhandlung gibt die verhandelnde Bank den auszuhandelnden Betrag auf dem Akkreditivbrief an.
Inhalt des Akkreditivs:
① Erläuterung des Akkreditivs selbst, wie etwa Art, Beschaffenheit, Gültigkeitsdauer und Ablaufdatum;
②Anforderungen an die Ware; Beschreibung gemäß Vertrag
③ Der böse Geist des Transports
④ Anforderungen an Dokumente, nämlich Frachtdokumente, Transportdokumente, Versicherungsdokumente und andere relevante Dokumente;
⑤Besondere Anforderungen
⑥Die von der ausstellenden Bank bereitgestellten Briefpapiere dienen dem Begünstigten und dem Inhaber des Wechsels als Zahlungsgarantie.
⑦ Die meisten ausländischen Zertifikate sind gekennzeichnet: „Sofern nicht anders angegeben, wird dieses Zertifikat gemäß den „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive“ der Internationalen Handelskammer, d. h. ICC-Veröffentlichung Nr. 600 („ucp600“), behandelt.“;
⑧T/T-Rückerstattungsklausel
Drei Prinzipien des Akkreditivs
①Unabhängige abstrakte Grundsätze für Akkreditivtransaktionen
②Das Akkreditiv entspricht strikt dem Grundsatz
③Grundsätze der Ausnahmen vom Akkreditivbetrug
Merkmale:
Das Akkreditiv weist drei Merkmale auf:
Erstens ist das Akkreditiv ein eigenständiges Instrument, das Akkreditiv ist nicht an den Kaufvertrag gebunden, und die Bank legt bei der Prüfung der Unterlagen Wert auf die schriftliche Bestätigung der Trennung von Akkreditiv und Grundgeschäft.
Zweitens handelt es sich bei einem Akkreditiv um ein reines Dokumentengeschäft, bei dem es sich um eine Zahlung gegen Dokumente handelt, die nicht von der Ware abhängig ist. Solange die Dokumente übereinstimmen, zahlt die ausstellende Bank bedingungslos.
Drittens ist die ausstellende Bank für die primäre Zahlungsverpflichtung verantwortlich. Das Akkreditiv ist eine Art Bankkredit und stellt ein Garantiedokument der Bank dar. Die ausstellende Bank trägt die primäre Zahlungsverpflichtung.
Typ:
1. Je nachdem, ob dem Akkreditiventwurf Versanddokumente beiliegen, wird er in ein Dokumentenakkreditiv und ein bloßes Akkreditiv unterteilt
2. Basierend auf der Verantwortung der ausstellenden Bank kann es unterteilt werden in: unwiderrufliches Akkreditiv und widerrufliches Akkreditiv
3. Je nachdem, ob eine andere Bank die Zahlung garantiert, kann sie unterteilt werden in: bestätigtes Akkreditiv und uneinlösbares Akkreditiv
4. Je nach Zahlungszeitpunkt kann es unterteilt werden in: Sichtakkreditiv, Usance-Akkreditiv und Falsch-Usance-Akkreditiv
5. Je nachdem, ob die Rechte des Begünstigten an dem Akkreditiv übertragen werden können, kann es unterteilt werden in: übertragbares Akkreditiv und nicht übertragbares Akkreditiv
6. Akkreditiv mit roter Klausel
7. Je nach Funktion des Nachweises kann es unterteilt werden in: Folio-Akkreditiv, revolvierendes Akkreditiv, Back-to-Back-Akkreditiv, Vorschuss-Akkreditiv/Paket-Akkreditiv, Standby-Akkreditiv
8. Nach dem revolvierenden Akkreditiv kann es unterteilt werden in: automatisch revolvierend, nicht automatisch revolvierend, halbautomatisch revolvierend
Beitragszeit: 04.09.2023