Was ist ein Akkreditiv?

Unter Akkreditiv versteht man eine schriftliche Bescheinigung, die die Bank dem Exporteur (Verkäufer) auf Wunsch des Importeurs (Käufers) ausstellt, um die Bezahlung der Waren zu garantieren.Im Akkreditiv ermächtigt die Bank den Exporteur, zu den im Akkreditiv festgelegten Bedingungen einen Wechsel bis zur Höhe des angegebenen Betrages bei der weitergeleiteten Bank bzw. der benannten Bank als Zahler auszustellen und die Versandpapiere beizufügen erforderlich, und die Ware pünktlich am angegebenen Ort zu bezahlen.

Das allgemeine Verfahren für die Zahlung per Akkreditiv ist:

1. Beide Parteien des Imports und Exports sollten im Kaufvertrag klar festlegen, dass die Zahlung per Akkreditiv erfolgen soll;
2. Der Importeur reicht einen Akkreditivantrag bei der Bank ein, in der er ansässig ist, füllt den Akkreditivantrag aus, zahlt eine bestimmte Kaution für das Akkreditiv oder stellt andere Garantien und bittet die Bank (ausstellende Bank) dem Exporteur ein Akkreditiv auszustellen;
3. Die ausstellende Bank stellt dem Exporteur als Begünstigten entsprechend dem Inhalt des Antrags ein Akkreditiv aus und benachrichtigt den Exporteur über das Akkreditiv über ihre Agentenbank oder Korrespondenzbank am Standort des Exporteurs (gemeinsam als die bezeichnet). beratende Bank);
4. Nachdem der Exporteur die Waren versandt und die für das Akkreditiv erforderlichen Versanddokumente erhalten hat, verhandelt er das Darlehen mit der Bank, bei der er ansässig ist (dies kann die avisierende Bank oder andere Banken sein), gemäß den Bestimmungen des Akkreditivs Kredit;
5. Nach der Kreditverhandlung gibt die verhandelnde Bank auf dem Akkreditiv den zu verhandelnden Betrag an.

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Inhalt des Akkreditivs:

① Erläuterung des Akkreditivs selbst;wie Art, Art, Gültigkeitsdauer und Ablaufort;
②Anforderungen an die Ware;Beschreibung gemäß Vertrag
③ Der böse Geist des Transportwesens
④ Anforderungen an Dokumente, nämlich Frachtdokumente, Transportdokumente, Versicherungsdokumente und andere relevante Dokumente;
⑤Besondere Anforderungen
⑥Die ausstellende Bank ist für den Begünstigten und den Inhaber des Wechsels verantwortlich, um die Zahlung zu garantieren;
⑦ Die meisten ausländischen Zertifikate sind wie folgt gekennzeichnet: „Sofern nicht anders angegeben, wird dieses Zertifikat gemäß den „Einheitlichen Gepflogenheiten und Gepflogenheiten für Dokumentenakkreditive“ der Internationalen Handelskammer, d. h. ICC-Veröffentlichung Nr. 600 („ucp600″)“ behandelt;
⑧T/T-Rückerstattungsklausel

Drei Grundsätze des Akkreditivs

①Unabhängige abstrakte Prinzipien für L/C-Transaktionen
②Das Akkreditiv entspricht strikt dem Grundsatz
③Grundsätze der Ausnahmen vom Akkreditivbetrug

Merkmale:

 

Das Akkreditiv weist drei Merkmale auf:
Erstens ist das Akkreditiv ein eigenständiges Instrument, das Akkreditiv ist nicht dem Kaufvertrag beigefügt und die Bank legt bei der Prüfung der Unterlagen Wert auf die schriftliche Bescheinigung der Trennung von Akkreditiv und Grundgewerbe;
Zweitens ist das Akkreditiv ein reines Dokumentengeschäft und das Akkreditiv ist eine Zahlung gegen Dokumente, die nicht an die Ware gebunden ist.Solange die Dokumente konsistent sind, zahlt die ausstellende Bank vorbehaltlos;
Drittens ist die ausstellende Bank für die primären Zahlungsverbindlichkeiten verantwortlich.Beim Akkreditiv handelt es sich um eine Art Bankakkreditiv, bei dem es sich um eine Garantieurkunde der Bank handelt.Die Hauptschuldnerin für die Zahlung ist die ausstellende Bank.

Typ:

1. Je nachdem, ob dem Akkreditiventwurf Versanddokumente beiliegen, wird er in Dokumentenakkreditiv und bloßes Akkreditiv unterteilt
2. Basierend auf der Verantwortung der ausstellenden Bank kann es unterteilt werden in: unwiderrufliches Akkreditiv und widerrufliches Akkreditiv
3. Abhängig davon, ob es eine andere Bank gibt, die die Zahlung garantiert, kann es in bestätigtes Akkreditiv und uneinlösbares Akkreditiv unterteilt werden
4. Je nach unterschiedlicher Zahlungsfrist kann es unterteilt werden in: Sichtakkreditiv, Usance-Akkreditiv und False-Usance-Akkreditiv
5. Je nachdem, ob die Rechte des Begünstigten an dem Akkreditiv übertragbar sind, kann es in übertragbare Akkreditive und nicht übertragbare Akkreditive unterteilt werden
6. Akkreditiv mit roter Klausel
7. Je nach Beweisfunktion kann es unterteilt werden in: Folio-Akkreditiv, revolvierendes Akkreditiv, Back-to-Back-Akkreditiv, Vorab-Akkreditiv/Paket-Akkreditiv, Standby-Akkreditiv
8. Nach dem revolvierenden Akkreditiv kann es unterteilt werden in: automatisches revolvierendes Akkreditiv, nichtautomatisches revolvierendes Akkreditiv und halbautomatisches revolvierendes Akkreditiv

 


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 04.09.2023